Beitragsordnung

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung bezieht sich auf § 5 der Satzung des Vereins „Haus der Architektur Köln – Verein zur Förderung von Architektur und Städtbau“. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.

§ 2 Beschlüsse

Die Beitragsordnung kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Sie beschließt die Höhe des Mitgliedsbeitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Sonstige Gebühren legt der Vorstand fest.

§ 3 Beiträge

Ehrenmitglieder sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.

Der Mitgliedsbeitrag ordentlicher Mitglieder wird wie folgt festgelegt:

  • natürliche Personen: mindestens 60 Euro / Jahr
  • juristische Personen: mindestens 250 Euro / Jahr
  • Schüler*innen und Studierende bis 27 Jahre: mindestens 20 Euro / Jahr

Sofern ein Mitglied es nicht anderslautend mitteilt, wird der Mindestbeitrag erhoben.

Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.

Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.

Änderungen der persönlichen Angaben, die zu einer anderen Einteilung beim Mitgliedsbeitrag führen, sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen.

Der Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich durch Einzugsermächtigung im SEPA-Lastschriftverfahren zum 1. Februar eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht. Der Kontoinhaber muss nicht identisch mit dem beitragspflichtigen Mitglied sein. Änderungen der Kontoverbindung sind schnellstmöglich mitzuteilen. Für den Fall, dass aufgrund einer nicht mitgeteilten Kontoänderung Bearbeitungsgebühren der Bank entstehen, werden diese dem beitragspflichtigen Mitglied berechnet.

Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge nach Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen auf das Beitragskonto des Vereins. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 5 pro Mahnung erhoben.

Zuwendungsbestätigungen für gezahlte Mitgliedsbeiträge werden jeweils zu Beginn des auf die Zahlung folgenden Quartals auf den Namen des Mitgliedes erstellt und versendet. Sind nach Maßgabe der Finanzverwaltung Zuwendungsbestätigungen in digitaler Form möglich, kann davon Gebrauch gemacht werden.

§ 4 Gebühren

Aufnahmegebühr

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

Nutzung des hdak-Kubus

Nach Absprache kann der hdak-Kubus von Vereinsmitgliedern und Dritten zu eigenen Zwecken genutzt werden. Die Entscheidung über eine konkrete Bereitstellung trifft der Vorstand; Vorrang haben dabei Nutzungen, die den Satzungszielen entsprechen.

Für die Nutzung des hdak-Kubus wird eine Gebühr erhoben. Die Gebühr orientiert sich an der Deckung der nutzungsbezogenen sowie umlagefähigen Kosten. Bei Nutzung durch Nichtmitglieder wird eine zusätzliche Aufwandspauschale erhoben.

Die Nutzungsgebühr beträgt:

  • für Mitglieder des hdak: 150 € / Tag
  • für Nichtmitglieder: 300 € / Tag

Bei mehrtägiger Nutzung ist eine Regelung im Einzelfall möglich.

§ 5 Vereinskonto

Alle Zahlungsvorgänge für Mitgliedsbeiträge und Gebühren sind über das Vereinskonto abzuwickeln:

  • Bank: Pax-Bank Köln
  • BIC: GENODED1PAX
  • IBAN: DE85 3706 0193 0031 9110 10

§ 6 Datenschutz

Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben gespeichert.

Aufgestellt und beschlossen von der ordentlichen Mitgliederversammlung am 17. März 2016.
Prof. Christl Drey, Vorstandsvorsitzende / Christian Wendling, Protokollführer

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