Gemeinnützigkeit

Das Haus der Architektur Köln ist anerkannt gemeinnützig. Mit Datum vom 30.08.2022 hat das zuständige Finanzamt Köln-Altstadt zuletzt den Freistellungsbescheid für 2020 zur Körperschaftssteuer erteilt.

Darin heißt es:

„Die Körperschaft ist nach § 5 ABs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung von Kunst und Kultur.

Das Haus der Architektur Köln ist berechtigt, für Spenden, die ihm zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Es ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen auszustellen.