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Gemeinnützigkeit und Steuerrecht. Vortragsseminar mit wichtigen Informationen für gemeinnützige Vereine
26. Oktober 2016 | 19:00-21:00
Gemeinnützigkeit und Steuerrecht
Vortragsseminar mit wichtigen Informationen für gemeinnützige Vereine
Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz) wurde im Frühjahr 2013 beschlossen. Der Gesetzgeber beabsichtigt damit die höhere gesellschaftliche Anerkennung gemeinnütziger Tätigkeiten. Erreicht werden soll dies durch ein Bündel von Maßnahmen und Regeln, die sich unmittelbar auf den Alltag, die Finanzplanung und die Satzung gemeinnütziger Vereine auswirken. So soll, was grundsätzlich zu begrüßen ist, mehr Geld für gemeinnützige Zwecke zirkulieren. Wichtiger Hebel hierbei sind die zum Teil doch großen Rücklagen vieler Vereine, die nun innerhalb einer verhältnismäßig geringen Zeitspanne aufzulösen und der satzungsgemäßen Verwendung zuzuführen sind. Weitere Neuregelungen betreffen den Ehrenamtsfreibetrag, die Grenzen für einen wirtschaftlichen Zweckbetrieb, Verfahrensänderungen z.B. für die Freistellungsbescheide und Anpassungen im Spendenrecht. Auch für die Haftung des Vorstandes ergeben sich neue Aspekte. Die Finanzbehörden sehen aufgrund der veränderten Rechtslage einen verstärkten Prüfungsschwerpunkt bei gemeinnützigen Vereinen.
Der Schatzmeister des hdak, Herr Peter Nitsche, vereid. Buchprüfer und Steuerberater in Köln, blickt auf eine langjährige Praxiserfahrung der Beratung und Betreuung gemeinnütziger Vereine zurück. In einem zweistündigen Seminarvortrag stellt er die maßgeblichen Neuerungen vor, dabei werden insbesondere betrachtet:
- Was ist Gemeinnützigkeit?
- Grundlagen der Steuerfreiheit
- Abgrenzung zu anderen steuerbefreiten Körperschaften, z. B. Berufsverbänden
- Die einzelnen Steuerarten (Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer)
- Geschäftsführung, Vermögensbindung und Mittelverwendung
- Die Systematik der Einnahme-Sphären (ideeller Bereich, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)
- Die neue Mustersatzung
- Haftungsfalle Ehrenamt
- Strafrechtliche Risiken
Mittwoch, 26.10.2016, 19:00 bis 21:00 Uhr | Haus der Architektur Köln, Josef-Haubrich-Hof, 50667 Köln | Veranstalter: Haus der Architektur Köln | Teilnahmegebühr: 40 Euro pro Person, ermäßigt 20 Euro für Mitglieder des hdak | verbindliche Anmeldung erforderlich über das folgende Online-Formular
Wichtiger Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die tatsächlichen Informationen des jeweiligen Veranstalters. Bitte informieren Sie sich zur Sicherheit nochmals direkt beim genannten Veranstalter.